Warum Sexting unter Jugendlichen (k)ein Problem ist.

29. Juli 2014

Adolescent sexting: Why it is (not) a problem

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Nicola Döring*

Jugendliche schicken sich freizügige Handy-Schnappschüsse (sog. Sexting). Eltern und Pädagogen sind alarmiert. Man müsse die leichtfertigen Jugendlichen – vor allem die Mädchen – auf die Gefahren ihres „sexualisierten Fehlverhaltens“ hinweisen, wird vielerorts propagiert. Dabei machen verliebte Teenager, die sich heiße Fotos senden, meist überhaupt nichts falsch.

Nele und Dominic sind beide 17 Jahre alt und seit einem Jahr ein Pärchen. Das bedeutet: Sie unterhalten sich stundenlang, knutschen manchmal auf dem Schulhof, streiten und versöhnen sich, tragen Freundschaftsringe, planen nach dem Abi eine gemeinsame Europareise, haben seit fünf Monaten auch Sex. Jeden Abend vor dem Schlafengehen zücken sie noch einmal ihre Smartphones und schicken sich Liebesgrüße per WhatsApp, ab und zu auch einen leichtbekleideten Schnappschuss aus dem Bad oder Bett.

Ist was sie da tun riskant? Natürlich. Was könnte nicht alles passieren in so einer jungen Romanze: Liebeskummer, ungeplante Schwangerschaft, Klatsch und Tratsch, Chlamydien, Eifersuchtsdramen, sogar sexuelle Gewalt. Propagieren wir deswegen Liebes‑ oder Sex-Abstinenz? In Deutschland – im Unterschied zu den USA – tun wir das nicht. Wir sehen es als natürlich und wichtig an, dass Jugendliche erste romantische und sexuelle Erfahrungen sammeln. Und gerade weil wir diese nicht mehr tabuisieren, findet Jugendsexualität in Deutschland heute viel einvernehmlicher und sicherer statt. [1] Und eben nicht so oft hektisch, betrunken, ungeschützt oder gewaltsam wie z.B. in den USA, wo Jugendliche offiziell überhaupt keinen vorehelichen Sex haben sollen.[2]

Wir gehen nicht davon aus, dass Nele selbstverständlich damit rechnen muss, von ihrem Freund vergewaltigt zu werden, wenn sie bei ihm übernachtet. Das erlauben ihr die Eltern nämlich inzwischen. Aber Anti-Sexting-Kampagnen sehen Dominic als jemanden, der Neles private Bilder vermutlich allen seinen Kumpels zeigen wird, um damit anzugeben, und der die intimsten Fotos beim geringsten Anlass als Racheaktion ins Internet stellen würde. Solche Kampagnen glauben, sie vermitteln „Medienkompetenz“, wenn sie Nele mitteilen: „Du darfst dich deinem Freund nackt zeigen und mit ihm schlafen, aber ein Oben-Ohne-Bild von dir darfst du ihm niemals geben, das wäre leichtsinnig, und wenn er es missbraucht, bist du selber schuld.“ Tatsächlich wird in pädagogischen Maßnahmen und Materialien zum Sexting üblicherweise den Mädchen vermittelt, dass sie in der Foto-Kommunikation mit ihren Liebsten asexuell bleiben müssen, damit kein Unglück geschieht.[3]

Bei körperlichem Missbrauch hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass nicht das Opfer die Schuld trägt. Bei Missbrauch persönlicher Fotos sind wir noch nicht so weit. Und dabei gibt es beim illegalen Weiterleiten privater Bilder nicht nur einen einzelnen Täter, sondern eine Masse an Täterinnen und Tätern, die sich alle strafbar machen.[4] Kein bloßstellendes Foto zirkuliert von allein, es wird von vielen Einzelpersonen bewusst weitergeleitet in dem Wissen, dass das intime Bild nicht für sie bestimmt sein kann.[5] Und das passiert immer wieder auch in einem institutionellen Umfeld wie der Schule, die eigentlich ihre Mitglieder schützen sollte, aber bislang ungenügend darauf vorbereitet ist, gegen Foto-Missbrauch und damit verbundenes Mobbing und Cybermobbing im eigenen Haus effizient vorzugehen. Auch der medientechnische und medienrechtliche Schutz vor Weitergabe und Veröffentlichung bloßstellender Fotos ist verbesserungswürdig. Hier liegen Herausforderungen, die wir angehen müssen. Prävention von illegaler und unethischer Weitergabe und Veröffentlichung privater Fotos und damit verbundenem Mobbing ist angesagt – nicht von einvernehmlichem Sexting. Es muss um Opferschutz gehen statt um Schuldzuweisungen an die – meist weiblichen – Mobbing-Opfer.

Ist der Austausch freizügiger Handy-Fotos ein Ausdruck jugendtypischer Unreife? Keineswegs. Das erkennt man schon daran, dass diese Form des intimen Austauschs unter Erwachsenen sehr viel stärker verbreitet ist als unter Jugendlichen: In manchen Studien liegt die Verbreitung des Sexting bei Erwachsenen über 50 %, bei Jugendlichen im Durchschnitt unter 15 %[6]. Das heißt, die Mehrheit der Jugendlichen (rund 85%) beteiligt sich überhaupt nicht.[7] Die hetero‑ wie homosexuell ausgerichteten Dating-Portale der Erwachsenen dagegen sind voll von erotischen Selbstportraits. In ihren Ehen, Partnerschaften und Affären nutzen Erwachsene seit jeher diverse mediale Ausdrucksmittel des Begehrens vom erotischen Brief über selbstgedrehte Videos bis zum zeitgenössischen Sexting. In ihnen spiegelt sich ein kreativer Umgang mit Sinnlichkeit, ein positiver Zugang zu Körperlichkeit, ein Ausdruck von Nähe und Vertrauen.

Erotische Bilder selbst zu produzieren bedeutet für Erwachsene und Jugendliche nicht zuletzt auch Widerstand gegen stromlinienförmige massenmediale Schönheitsnormen, Selbstakzeptanz anstelle von Selbstzweifeln.[8] Nele jedenfalls träumt nicht von einer Brustvergrößerung, sondern findet ihren kleinen Busen richtig gut, vor allem seit sie ausprobiert hat, wie toll der auf Fotos wirkt. Und Dominic ist stolz darauf, dass Nele gern seine Nacktfotos anschaut, wenn sie ihn vermisst, obwohl er doch gar nicht so viele Muskeln hat.

Wollen wir, dass präpubertäre Kinder massenhaft sexualisierte Bilder von sich erstellen und versenden? Natürlich nicht. Und tatsächlich tun sie das auch normalerweise gar nicht. Die Beteiligung am Sexting steigt erst ab der Pubertät langsam mit zunehmendem Alter und dem Hineinwachsen in ein aktives Sexualleben. Genau wie das auch bei allen anderen sexuellen Ausdrucksformen der Fall ist. So zeigte eine US-amerikanische Repräsentativstudie, dass 4 % der 12-Jährigen, 20 % der 16-Jährigen und 30 % der 17-Jährigen berichteten, schon einmal eine Sexting-Botschaft erhalten zu haben.[9] Die Wahrscheinlichkeit für Sexting als Variante der intimen Kommunikation erhöht sich vor allem dann, wenn Jugendliche eine romantische Beziehung eingehen und mit ihrem Freund oder ihrer Freundin Sex haben oder anstreben. Je nach individuellem Entwicklungsstand und sozialem Umfeld sind aber auch Jüngere zuweilen neugierig, wollen experimentieren, provozieren, den Großen nacheifern oder sind sich zuweilen auch wirklich nicht bewusst, welche Bilder sexuell wahrgenommen werden.

Was ist zu tun? Da Sexualerziehung in Deutschland aus guten Gründen nicht sexuelle Enthaltsamkeit propagiert, sondern im Einklang mit den sexuellen Menschenrechten[10] auf verantwortungsvolles sexuelles Handeln abzielt, sollten wir auch nicht unreflektiert die an Abstinenz orientierten pädagogischen Anti-Sexting-Kampagnen aus den USA kopieren. Und uns erst recht nicht an den Anti-Sexting-Gesetzen aus den USA orientieren, auf deren Basis in den letzten Jahren schon Hunderte von Teenagern wegen harmloser, einvernehmlich ausgetauschter Oben‑ oder Unten-Ohne-Bilder als Sexualstraftäter/innen verfolgt und teilweise rechtskräftig verurteilt wurden, da sie nach dortiger juristischer Auslegung „Kinderpornografie“ produzieren, verbreiten und/oder besitzen.[11]

Stattdessen sollten wir in Europa auf der Basis der Menschenrechte den nicht-medialen wie den medialen selbstbestimmten und altersgerechten Ausdruck von sexueller Lust sowie die Freude an Körperlichkeit – die sich eben im Medienzeitalter auch in fotografischen Selbstinszenierungen niederschlägt – würdigen. Wir sollten die regelmäßig wieder auflebende „Moralpanik“ rund um eine angebliche „sexuelle Verwahrlosung der Jugend“ vermeiden [12] und die sich wandelnden Verhältnisse differenziert in ihrem Spannungsfeld von Risiken und Chancen betrachten. Vor allem aber sollten wir konsequent „Safer Sex“ und „Safer Sexting“ fördern. Die Verantwortung dafür, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, liegt bei uns allen.

Sechs Empfehlungen für Eltern und Lehrkräfte zum Umgang mit Sexting[13]:

1. Einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ebenso wie einvernehmlichen Sex akzeptieren:
Einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen sollte genau wie einvernehmlicher Sex als normaler Bestandteil des Erwachsenwerdens anerkannt und nicht tabuisiert werden. Damit wird es möglich, bei Bedarf Details des „Safer Sexting“ zu besprechen. Etwa: Wann und warum man es mit wem tun oder lieber nicht tun sollte? Wie man die Bilder gestalten oder lieber nicht gestalten sollte (z.B. mit oder ohne Gesicht auf dem Foto)? Welche Handy-Apps für die private Kommunikation man nutzen oder nicht nutzen sollte (z.B. wie sicher ist die Smartphone-App Snapchat)? Was mit vertraulich ausgetauschten Bildern nach einer Trennung geschehen oder nicht geschehen sollte? Welche Besonderheiten bei der Weitergabe oder Veröffentlichung freizügiger Fotos bei verschiedenen Mediendiensten zu beachten sind (z.B. WhatsApp versus Instagram versus Facebook)? Da Gespräche über sexuelles Verhalten zwischen Jugendlichen einerseits und Eltern und Lehrkräften andererseits oft schwierig und schambesetzt sind, bieten sich hier auch sexualpädagogische Konzepte der Peer Education an (d.h. ausgebildete ältere Jugendliche stehen den Jüngeren beratend zur Seite).
2. Nicht-einvernehmliches Weiterleiten bloßstellender Bilder als Problem fokussieren:
Das Herumzeigen und Weiterleiten privater Fotos ohne Einverständnis der abgebildeten Person muss als das eigentliche Problem in den Fokus gerückt werden. Denn es ist unethisch und illegal. Hier ist pädagogisch vorzuleben und zu vermitteln, was Vertrauen und Privatsphäre in einer romantischen/sexuellen Beziehung, im Freundeskreis und in der Familie bedeuten. Alle Jugendlichen müssen lernen, dass sie sich keinesfalls am Weiterleiten bloßstellender Bilder beteiligen dürfen, dass es sich dabei nicht um eine Bagatelle oder einen „lustigen Streich“ handelt, und dass es Ehrensache und eine Frage der Zivilcourage ist, dagegen vorzugehen, sobald man Foto-Missbrauch im Freundeskreis mitbekommt. Hier besteht medienpädagogischer und medienrechtlicher Aufklärungsbedarf zu Konzepten der digitalen Privatsphäre, des Rechts am eigenen Bild, des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereichs, verschiedenen Formen der Öffentlichkeit usw. Auch und gerade im Social-Media-Zeitalter, in dem sekundenschnell jederzeit Fotos erstellt und geteilt werden können, steigen die Herausforderungen an die Differenzierungsfähigkeit, um genau zu wissen, welche Bilder man unter welchen Umständen mit wem teilen oder eben nicht teilen darf.
3. Unterstützung für Mobbing-Opfer durch Peers, Erwachsene und Institutionen verbessern:
Wenn Sexting als solches nicht mehr tabuisiert wird, können die von ungewollter Foto-Weitergabe betroffenen oder bedrohten weiblichen wie männlichen Opfer sich Hilfe suchend an Eltern und Lehrkräfte wenden, ohne befürchten zu müssen, selbst beschuldigt und bestraft zu werden. Das Einschalten von Erwachsenen, die sich auf die Seite der Opfer stellen, ist meist das wirksamste Mittel um Mobbing zu stoppen. Zudem ist es wichtig, die unbeteiligten Zuschauerinnen und Zuschauer von Mobbing-Fällen (sog. Bystander) zu aktivieren, damit sie ihre Mitverantwortung erkennen und dem Opfer aktiv beistehen – auch (und gerade) wenn es sich vielleicht um eine Außenseiterin in der Klasse handelt. Schulen sollten kompetente Ansprechpersonen für Betroffene benennen und Konzepte zur Prävention und Intervention bei Foto-Missbrauch, Mobbing und Cybermobbing unter ihren Schülerinnen und Schülern entwickeln, die auch die Eltern einbeziehen. Hier wären dringend Best‑ bzw. Good-Practice-Fälle zu sammeln und zu veröffentlichen, die zeigen, dass und wie Mobbing-Fälle rund um Sexting erfolgreich gemeinsam bekämpft wurden. Es sollte weder in der medialen Debatte noch in der jugendlichen Lebenswelt so erscheinen, als ob gegen Mobbing prinzipiell nichts zu machen sei, so dass einem selbst als Opfer letztlich als einziger Ausweg nur der Suizid bliebe – eine Vorstellung, die von Jugendlichen durchaus häufiger zu hören ist.
4. Sexueller Doppelmoral und Verunglimpfung von sexuell aktiven Mädchen als „Schlampen“ entgegen wirken:
Sexuelle Doppelmoral und das Verunglimpfen von sexuell aktiven Mädchen als „Schlampen“ sind auch im 21. Jahrhundert unter Jugendlichen ein Problem. Solche sexistischen Vorstellungen begünstigen es, dass in erster Linie Mädchen anhand ungewollt weiter geleiteter Sexting-Bilder von Peers – und zwar von Jungen und von anderen Mädchen – gemobbt werden, weil „Schlampen“ es aus Sicht der Täterinnen und Täter angeblich „nicht anders verdienen“. Hier zeigt sich der große pädagogische und gesamtgesellschaftliche Nachholbedarf im Feld der sexuellen Gleichberechtigung. In Elternhaus und Schule sollten überkommene Sexualklischees über den „Trieb“ der Jungen und den „Ruf“ der Mädchen hinterfragt werden. Akzeptanz für die Legitimität und natürliche Vielfalt der Sexualitäten von Mädchen – genau wie von Jungen – gilt es zu erhöhen.
5. Ausdrückliches Einverständnis als Richtschnur jeglichen sexuellen Handelns besser verankern und dabei die Jungen stärker in die Pflicht nehmen:
Als Richtschnur sexuellen Handelns muss ausdrückliches Einverständnis fest etabliert und auf alle Varianten sexuellen Ausdrucks inklusive Sexting angewendet werden. Nicht-einvernehmlicher Umgang mit freizügigen Fotos betrifft nicht nur das ungewollte Weiterleiten, sondern auch andere Aspekte wie z.B. eigene Fotos an eine Person senden, die das nicht möchte; eine andere Person dazu drängen oder erpressen, Fotos zu liefern; heimlich Fotos aufnehmen etc. Diese grenzverletzenden Verhaltensweisen sind von einvernehmlichem Sexting als Ausdruck geteilter Intimität klar abzuheben. Grenzverletzungen beim Umgang mit intimen Fotos sind insgesamt die Ausnahme. Aber sie kommen noch zu oft vor. Das Einüben des Konsensprinzips, v.a. des Erkennens und Respektierens von Grenzen, ist eine wichtige Erziehungsaufgabe. Hier sollte in der Debatte um Sexting-Probleme, die Aufmerksamkeit auch auf die Erziehung der Jungen gerichtet werden, damit eindeutig übergriffiges Verhalten vom „Busengrapschen“ bis zum heimlichen Aufnehmen, Weiterleiten oder Erpressen von „Oben-Ohne-Bildern“ eben nicht als „normales“ Jungenverhalten gegenüber Mädchen gilt.
6. Foto-Missbrauch in einer sozialen Gruppe nicht auf ein Medienproblem verkürzen, sondern als Symptom grundlegenderer Konflikte behandeln:
Wenn Probleme rund um Sexting auftreten, so sind diese nicht auf „falschen Umgang“ mit dem Medium Handy oder Smartphone zu verkürzen. Vielmehr spiegeln sich in diesen Problemen (sexistisches Mobbing von Mädchen; fehlende Unterstützung für Mobbing-Opfer von Seiten der Peers wie der Erwachsenen; fehlende Sensibilisierung für Privatsphäre; ungenügendes Einüben von Konsensprinzipien etc.) grundlegende Fragen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Deswegen ist Sexting auch nicht nur ein Thema für die Medienpädagogik, sondern ebenso für die Sexual‑ und Geschlechterpädagogik sowie für die Ethik.

 

*Angaben zur Autorin

Prof. Dr. Nicola Döring leitet das Fachgebiet für Medienpsychologie und Medienkonzeption am Institut für Medien und Kommunikationswissenschaft der Technischen Universität Ilmenau.

 

 

Fußnoten

[1] Zur Jugendsexualität in Deutschland liegen regelmäßige Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA vor. http://www.forschung.sexualaufklaerung.de/3770.html

[2] In den USA ist die Sexualaufklärung grundsätzlich an sexueller Abstinenz orientiert und propagiert sexuelle Enthaltsamkeit bis zur Ehe entweder als die einzige Methode oder als die beste Methode, um den Risiken der Sexualität vorzubeugen. Empirisch ist belegt, dass Enthaltsamkeitsprogramme sexuelle Risiken bei Jugendlichen nicht reduzieren, sondern eher erhöhen (Underhill, Operario & Montgomery, 2007). So werden beispielsweise in den USA von 1000 Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren rund 36 schwanger (Curtin et al., 2013), in Deutschland dagegen weniger als acht (Block & Matthiesen, 2007).

Block, K., Matthiesen S. (2007). Teenagerschwangerschaften in Deutschland. Ergebnisse einer pro familia Studie zu Risikofaktoren und Verhütungsfehlern bei Schwangerschaften minderjähriger Frauen. BZgA Forum, 12–17, 2⁄2007. http://forum.sexualaufklaerung.de/index.php?docid=1029

Curtin, S.C., Abma, J.C., Ventura, S.J., Henshaw, S.K. (2013). Pregnancy rates for U.S. women continue to drop. NCHS data brief, no 136. Hyattsville, MD: National Center for Health Statistics. 2013. http://www.cdc.gov/nchs/data/databriefs/db136.htm (abgerufen am 15. Juli 2014)

Underhill, K., Operario, D., Montgomery, P. (2007). Abstinence-only programs for HIV infection prevention in high-income countries. Cochrane Database Syst Rev. 2007 Oct 17 (4): CD005421. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17943855 (abgerufen am 15. Juli 2014)

[3] Für eine Analyse von englischsprachigen Anti-Sexting-Kampagnen siehe Döring, N. (2014). Consensual sexting among adolescents: Risk prevention through abstinence education or safer sexting? Cyberpsychology: Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 8(1). http://www.cyberpsychology.eu/view.php?cisloclanku=2014031401&article=9
[4] Zur Rechtslage rund um die unbefugte Weitergabe von Sexting-Bildern an Dritte in Deutschland: Generell gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Zudem wird seit 2004 eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 201 a StGB) auf Antrag strafrechtlich verfolgt. Unter anderem mit Blick auf die Problematik von Cybermobbing und unbefugt verbreitete Sexting-Bilder wurde §201a im Januar 2015 weiter verschärft. Somit ist ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person(en) sowohl das Erstellen als auch das Weiterleiten eines intimen Fotos bzw. einer „Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, verboten. Tatmittel wie Handy und Computer können beschlagnahmt werden. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einer Veröffentlichung im Internet haben Betroffene zudem Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber der Website (§ 1004 BGB in Verbindung mit §§ 22 ff. KunstUrhG). Auch können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
[5] Für eine Analyse der negativen Folgen des Sexting, vor allem der illegalen Weitergabe von privaten Bildern an Dritte und damit verbundenem Mobbing von Mädchen siehe Döring, N. (2012). Erotischer Fotoaustausch unter Jugendlichen: Verbreitung, Funktionen und Folgen des Sexting. Zeitschrift für Sexualforschung, 25 (1), 4–25.
[6] Für eine Zusammenfassung von Daten zur Verbreitung von Sexting siehe Döring, N. (2014). Consensual sexting among adolescents: Risk prevention through abstinence education or safer sexting?. Cyberpsychology: Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 8(1). http://www.cyberpsychology.eu/view.php?cisloclanku=2014031401&article=9
[7] Es ist zu beachten, dass die Datenlage zum Sexting insgesamt dünn ist (mehrheitlich nicht-repräsentative Studien aus den USA), so dass Zahlenangaben aktuell nur grobe Richtwerte darstellen.
[8] Für eine Analyse zur konstruktiven Nutzung erotischer Selbstportraits im Sinne einer Überwindung von Selbstzweifeln siehe Tiidenberg, K. (2014). Bringing sexy back: Reclaiming the body aesthetic via self-shooting. Cyberpsychology: Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 8(1). http://www.cyberpsychology.eu/view.php?cisloclanku=2014021701&article=3
[9] PewResearchCenter (2009). Teens and Sexting. How and why minors are sending sexually suggestive nude or nearly nude images via text messaging. Washington, DC. http://pewresearch.org/pubs/1440/teens-sexting-text-messages (abgerufen am 15. Juli 2014)
[10] Die sexuellen Menschenrechte beinhalten einerseits Schutzrechte (z.B. Schutz vor sexueller Gewalt) und andererseits Freiheitsrechte (z.B. Freiheit zum selbstbestimmten Ausleben der eigenen Sexualität). Es gibt unterschiedliche Fassungen der sexuellen Rechte. Eine bekannte Deklaration, die u.a. von pro familia Deutschland unterstützt wird, stammt von der International Planned Parenthood Federation (IPPF): http://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/profamilia/IPPF_Deklaration_Sexuelle_Rechte-dt2.pdf (abgerufen am 15. Juli 2014)

[11] Zur Sexting-Rechtslage in den USA: In den USA (ebenso in Australien) kann sich z.B. ein siebzehnjähriges Mädchen dadurch strafbar machen, dass sie ein Oben-Ohne-Foto vor dem Spiegel aufnimmt und dieses auf ihrem Handy speichert. Denn damit hat sie Kinderpornografie produziert und ist im Besitz derselben. Würde sie das Bild ihrer Freundin oder ihrem Freund senden, würde sie sich zusätzlich der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig machen. Vor Gericht kommen könnte ihr Verhalten z.B. dadurch, dass die Eltern der Empfängerin oder des Empfängers das Bild finden und sie anzeigen. Oder dadurch, dass das Bild im Rahmen einer – in den USA nicht unüblichen – Handy-Kontrolle durch Lehrkräfte in der Schule auffällt. In 2008 und 2009 sind in den USA 214 Fälle von einvernehmlichem Sexting unter Jugendlichen strafrechtlich verfolgt worden, 18 % dieser Fälle endeten mit Festnahmen der Beteiligten (Wolak, Finkelhor & Mitchell, 2011). Rechtsexpertinnen und –experten sprechen sich mit Verweis auf die Menschenrechte der Jugendlichen zunehmend dafür aus, a) einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen generell nicht zu kriminalisieren und insbesondere b) von einer Anwendung von Kinderpornografie-Paragrafen in diesem Kontext grundsätzlich Abstand zu nehmen (z.B. Angelides, 2013; Ostrager, 2010; Simpson, 2013).

Angelides, S. (2013). Technology, hormones, and stupidity: The affective politics of teenage sexting. Sexualities, 16, 665–689. http://dx.doi.org/10.1177⁄1363460713487289

Ostrager, B. (2010). SMS. OMG! LOL! TTYL: Translating the law to accomodate today’s teens and the evolution from texting to sexting. Family Court Review, 48, 712–726. http://dx.doi.org/10.1111/j.1744–1617.2010.01345.x
Simpson, B. (2013). Challenging childhood, challenging children: Children’s rights and sexting. Sexualities, 16, 690–709. http://dx.doi.org/10.1177⁄1363460713487467

Wolak, J., Finkelhor, D., & Mitchell, K. (2012). How often are teens arrested for sexting? Data from a national sample of police cases. Pediatrics, 129, 4–12. http://dx.doi.org/10.1542/peds.2011–2242

[12] „Moralpanik“ (moral panic) ist ein Konzept, das stark durch die Arbeit des Soziologen und Kriminologen Stanley Cohen (1972) geprägt ist und auf das Phänomen abzielt, dass bestimmte Personengruppen (z.B. Jugendliche allgemein oder bestimmte Jugendszenen) in der Öffentlichkeit in einer bestimmten Zeitperiode skandalisierend so dargestellt werden, als würden sie die angestammten sozialen Normen bzw. die moralische Ordnung der Gesellschaft (z.B. hinsichtlich Sexualität) durch eine angeblich ganz neue gefährliche Verhaltensform bedrohen. In den letzten Jahren trugen öffentliche Diskussionen über den Umgang Jugendlicher mit Internet-Pornografie sowie mit Sexting, die als Anzeichen sexueller Verwahrlosung ausgelegt wurden, Züge einer Moralpanik (vgl. Schetsche & Schmidt, 2010; Angelides, 2013).

Angelides, S. (2013). Technology, hormones, and stupidity: The affective politics of teenage sexting. Sexualities, 16, 665–689. http://dx.doi.org/10.1177⁄1363460713487289

Cohen, S. (1972). Folk Devils and Moral Panics. London: MacGibbon and Kee.
Schetsche, M. & Schmidt, R.-B. (Hrsg.) (2010). Sexuelle Verwahrlosung. Empirische Befunde – Gesellschaftliche Diskurse – Sozialethische Reflexionen. VS-Verlag: Wiesbaden.

[13] In der sozialwissenschaftlichen Fachdiskussion mehren sich inzwischen die Stimmen, die begründet empfehlen, in Elternhaus, Schule und sonstigen pädagogischen Handlungsfeldern anstelle von Sexting-Abstinenz besser den verantwortungsvollen Umgang mit Sexting zu vermitteln und Mädchen wie Jungen in ihren sexuellen Entwicklungen vor Übergriffen und Mobbing besser zu schützen und ihnen einvernehmliches Verhalten besser zu vermitteln und vorzuleben. Beispiele für Publikationen, denen konkrete Tipps und Empfehlungen zu entnehmen sind:

Albury, K., Crawford, K., Byron,P., & Mathews, B. (2013). Young People and Sexting in Australia. Ethics, Representation, and the Law. University of New South Wales, Australia. http://www.cci.edu.au/node/1522 (abgerufen am 15. Juli 2014)

Borries, E. (2014). „Generation Porno? Jetzt entscheide ich!“. Wie wir Mädchen fit machen für den Umgang mit Pornografie und Sexting. Tv diskurs, 67 (1), 24–27. http://fsf.de/data/hefte/ausgabe/67/borries_porno_024_tvd67.pdf

Döring, N. (2012). Erotischer Fotoaustausch unter Jugendlichen: Verbreitung, Funktionen und Folgen des Sexting. Zeitschrift für Sexualforschung, 25 (1), 4–25.

Hasinoff, A. A. (2014). Blaming sexualization for sexting. Girlhood Studies 7 (1), 102–120.

Hasinoff, A. A. (2013). Sexting as media production: Rethinking social media and sexuality. New Media & Society, 15, 449–465.

Hasinoff, A. A. (2014). Sexting Tips. http://amyhasinoff.wordpress.com/sexting-tips/ (abgerufen am 15. Juli 2014)

Informationen zum Thema „Sexting“ liefert auch die Website Klicksafe.de unter http://www.klicksafe.de/themen/problematische-inhalte/sexting/ (abgerufen am 15. Juli 2014)

Dass und warum es bei ungewolltem Verbreiten intimer Fotos von Mädchen und Frauen nicht um deren mediales Fehlverhalten, sondern um bewusste sexualisierte Grenzverletzungen geht, zeigt dieser Beitrag der dänischen Journalistin Emma Holton aus Sicht einer Betroffenen.

http://www.theguardian.com/commentisfree/video/2015/jan/21/naked-pictures-this-is-what-i-did-revenge-porn-emma-holten-video

http://www.hystericalfeminisms.com/consent/

Auch ihr Projekt macht deutlich, dass das eigentliche Problem in mangelnder Konsensualität, Doppelmoral, Schuldzuweisung an das Opfer und letztlich Frauenverachtung liegt. Diese Probleme gilt es generell zu bekämpfen – nicht zuletzt damit Jugendliche mit anderen Werten und besseren Vorbildern großwerden.

Bildquelle:
© morguefile.com

 

Hinweis

Das ist eine Kopie des Originalbeitrags von Medienbewusst.de


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